4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!

Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.

Die Öffentliche Hand muss auch in der Informationsgesellschaft weiterhin die Grundversor-gung mit öffentlichen Leistungen gewährleisten können. Durch Auslagerungen, Privatisie-rungen und sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) werden Selbstverwaltung und Steuerungsfähigkeit wegen vorgeblicher „Effizienzsteigerungen“ oder „Kostenreduktio-nen“ oft genug an private Unternehmen abgetreten – mit oftmals nicht zu vertretenden Folgen für die breite Öffentlichkeit.

Die öffentliche Hand muss im IT-Bereich in der Lage sein, zu beurteilen, was sie einkauft, Kosten realistisch einzuschätzen, um Investitionsruinen zu vermeiden und, wo erforderlich, Leistungen selbst zu erbringen. Dazu benötigt sie ausreichendes und gut qualifiziertes (IT-) Personal. Mangelnde technische Kompetenz im eigenen Hause würde einen unüberschaubar hohen Grad der Abhängigkeit von privaten Unternehmen erzeugen. Das wäre ein Steue-rungs- und somit ein Demokratieproblem.

 
 

Kommentare

 
Andre · Sonntag 14. Dezember 2008 · 20:00
Es gibt in der deutschen Behörden-IT auch das Prinzip des "Einer-für-alle". Darauf sollte man sich zurück besinnen. Der wirksame Schutz vor Übervorteilung ist, dass der Behörde am Ende der von ihm erstellte Code auch gehört und sie ihn anderen zur Verfügung stellen kann. Die Europäische Union hat mit der European Union Public License die Zeichen der Zeit erkannt und ein wichtiges Instrument Behörden an die Hand gegeben.
 

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