1. Grundversorgung und offener Zugang!

Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.

Jeder Bürger - ob in Stadt oder Land, ob arm oder reich, ob behindert oder nicht - benötigt Zugang zum Internet mit ausreichender Bandbreite. Um die „digitale Spaltung“ von Arbeits-welt und Gesellschaft zu verhindern, gilt es: Die Grundversorgung neu zu definieren, Zugang für alle Menschen auch dadurch zu garantieren, dass Dienstleistungen von „Mensch zu Mensch“ erhalten bleiben und in der Arbeitswelt alle Beschäftigten (z.B. auch ArbeiterInnen) Zugang zu Intra- und Internet bekommen.

 
 

Kommentare

 
JP Franke · Dienstag 14. Oktober 2008 · 01:10
Bei der EU findet derzeit zum zweiten Mal die Überprüfung des Universaldienstes statt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob eine Ausweitung auf Breitbandzugänge zum Internet erfolgen soll. Es handelt sich um eine öffentliche Konsultation, an der jeder und jede Betroffene (stakeholder), egal ob Organisation, Institution oder Einzelperson, teilnehmen kann. Es wäre fahrlässig, die Gelegenheit gehört zu werden, ungenutzt verstreichen zu lassen: http://tinyurl.com/3pfk6k !
 
Andre · Sonntag 14. Dezember 2008 · 19:51
Man sollte hierbei durchaus auch Drahtlose Maschenhnetzwerke als Lösungsmodell für solche Randregionen einbeziehen.

Vgl. auch der Toia-Bericht im Europaparlament:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2008-0451+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
 

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