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Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0 - Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!

Zum Abschluss der ver.di-Konferenz „Staatliche Verantwortung und Öffentliche Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft“ am 5.9.08 wurde das „Berliner Manifest: Öffentliche Dienste 2.0 - Die Daseinsvorsorge in der Informationsgesellschaft stärken!“ von den Erstunterzeichnern verabschiedet. Die OrganisatorInnen wollen mit dem zehn Punkte umfassenden Manifest eine breite politische Debatte anregen und stellen dieses hiermit öffentlich zur Diskussion. Wir bitten um Kommentare und Anregungen, die auch der Fortentwicklung der einzelnen Punkte dienen sollen, weshalb unter dem jeweiligen Thema ein eigener Kommentar möglich ist.

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1. Grundversorgung und offener Zugang!

Offener Zugang zum Internet gehört heute zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Informationsgesellschaft. Nicht am Internet teilhaben zu können, bedeutet den Ausschluss aus weiten Teilen des gesellschaftlichen und familiären Lebens, Ausschluss von Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, von demokratischer Teilhabe – privat, wie beruflich.

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2. Wissen teilen, Wissen mehren!

Bildung und Zugang zu Wissen sind Grundrechte von zunehmender Bedeutung. Neue Tech-nologien haben Zugang und Austausch von Informationen und Wissen grundlegend erleich-tert. Diese Chancen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Teilhabe sowie kooperativen Arbeitens wollen wir erhalten, nutzen und fortentwickeln.

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3. Keine Privatisierung öffentlicher Güter im virtuellen Raum!

Öffentliche Archive, Bibliotheken, Museen und andere Kulturstätten gehören der Allgemein-heit – deren Bestände und Schätze auch in digitalisierter Form. Ihre Veräußerung oder Ab-tretung an private Einrichtungen muss unterbleiben.

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4. Selbstverwaltung und öffentliche Steuerungsfähigkeit stärken!

Die öffentliche Daseinsvorsorge hat in vielen europäischen Ländern eine lange Tradition, die gesellschaftliche Errungenschaften wie soziale Kohärenz und Chancengleichheit fördert. Bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf die öffentliche Selbstverwaltung und demokratische Steuerungsfähigkeit öffentlicher Körperschaften nicht ausgehöhlt werden.

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