Kein Demonstrationrecht im virtuellen Raum?
Für jeden demokratisch gesinnten Bürger ist es immer noch selbstverständlich das Recht zu demonstrieren zu haben. Zwar wird auch dieses Recht immer mehr eingeschränkt, so war beim Besuch von Präsident Bush jeglicher Protest entlang der Route untersagt und entfernt worden, aber der demokratische Konsens beharrt dennoch auf diesem fundamentalen Grundrecht.
Nun wird aber in unseren hochtechnisierten Gesellschaft immer mehr öffentliches Leben in den virtuellen Raum verlagert. Wir kaufen und verkaufen online, kommunizieren im Internet nicht nur per E-Mail, lernen uns gegenseitig kennen, schätzen oder sogar lieben.
Vieles davon geschieht als Ersatz des „realen“ Lebens, manches aber auch als Zusatz, Ergänzung.
Auch das demokratische Recht zum Protest wurde online schon wahrgenommen. Es war der Fall bei internationalen Gipfeln der wirtschaftlichen und politischen Eliten wie WTO oder G8. Doch ebenfalls Unternehmen bekamen zu spüren, daß sie auch online nicht in einem Demokratie-freien Raum existieren.
Bereits 2001 wurde eine Online-Demonstration gegen die Lufthansa organisiert. Es ging darum die Abschiebepraxis des Unternehmens anzuprangern die schon zu Todesfällen geführt hatte. Deutschland schiebt jährlich 30000 Flüchtlinge ab, einen Großteil davon transportiert die Lufthansa in regulären Maschinen. Die Abschiebungen geschehen mit Gewinn und unter teils menschenunwürdigen Bedingungen.
Die Lufthansa klagte gegen die aufrufenden Organisationen. Ihre Computer wurden damals beschlagnahmt. Nun beginnt die Verhandlung am 14.06. in Frankfurt am Main.
Die Frage stellt sich in diesem Kontext: Gelten im Internet keine demokratischen Regeln?
Der Lufthansa-Fall könnte zu einem gefährlichen Präzedenzfall werden.
Telepolis behandelt dieses wichtige Thema in einem erweiterten Zusammenhang der elektronischen Bürgerrechte.




