Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt
Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig - das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Bürgerrechte:
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online-Durchsuchug im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
- Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates zulässig sind.
- Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.
Dennoch: Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet - die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz läuft noch. Wir werden weiter berichten.
Links:
Text der Verfassungsbeschwerde zu finden bei Telepolis



