Gesetz zur Online-Durchsuchung gekippt

Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig - das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Bürgerrechte:

  • Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online-Durchsuchug im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates zulässig sind.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das „Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

Dennoch: Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet - die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz läuft noch. Wir werden weiter berichten.

Links:

 

Autor: Annette Mühlberg · Thema: Nachlesen · 28.02.08
 

Eigener Kommentar

Kommentar
Dein Name *
Deine E-Mail-Adresse * (nur für die Redaktion, wird nicht veröffentlicht!)
Deine Internetseite
Angaben für weitere Kommentare merken?
 
 
eine Initiative von ver.di Gemeinden