
Annette Mühlberg schrieb am Donnerstag 28. Februar 2008 zum Thema Nachlesen:
Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur
Online-Durchsuchung und zur Aufklärung des Internet nichtig - das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Bürgerrechte:
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Online-Durchsuchug im Verfassungsschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
- Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass heimliche Online-Durchsuchungen künftig nur unter strengen Auflagen und bei Gefahr für Leib und Leben oder für die Existenz unseres Staates zulässig sind.
- Das Bundesverfassungsgericht hat ein neues Grundrecht geschaffen: Das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
Dennoch: Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht abgewendet - die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz läuft noch. Wir werden weiter berichten.
Links:
- Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts [http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html]
- Das Urteil im Wortlaut [http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html]
- Text der Verfassungsbeschwerde [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24727/1.html]zu finden bei Telepolis
- Unterstützer der Klage - FoeBuD e.V. [http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/urteil-online-durchsuchung]
URL des Textes: http://www.governet.de/6/viewentry/2226