"...sind unverzüglich zu löschen!" Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung

„Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß“ - so lautet der Titel der Pressemitteilung zum Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. Ein erster Erfolg für die vielen BeschwerdeführerInnen, darunter auch ver.di, die eine eigene Verfassungsbeschwerde (s. Anlage) eingereicht hatte.

Mehr dazu bei den ver.di Nachrichten und die heutige Presseerklärung in der das ver.di Bundesvorstandsmitglied Herzberg auch auf das Problem der Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit dem Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) aufmerksam macht.

Weitere Infos zum Urteil auch bei Heise.

 
Dokumente:

Autor: Annette Mühlberg · Thema: Datenschutz · 02.03.10
 

Kommentare

 
tk9988 · Montag 3. Mai 2010 · 04:40
 

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