Dienstag 17. Oktober 2006
Wie bei Netzpolitik.org berichtet, will die CDU-Fraktion im Zuge der geplanten Vorratsdatenspeicherung auch gleich stärker gegen Urheberrechtsverstöße im Internet vorgehen. Die durch das neue Gesetz erfassten Verbindungsdaten könnten ebenso bei Ermittlungen gegen Urheberrechtsverstöße genutzt werden. „Wenn beim Provider die Daten vorhanden sind, kann man sie auch für die Verfolgung von Copyright-Verstößen nutzen”, sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für die geplante Änderung des Urheberrechts, Günther Krings, laut de.internet.com in der kommenden Ausgabe des Nachrichtenmagazins ‘Focus’. „Wer sich im Netz bewegt, kann nicht davon ausgehen, immer inkognito zu bleiben.” Konkret bedeutet das, dass sich die CDU/CSU gegen Anonymität im Netz und den Schutz der Privatsphäre ausspricht, sowie in Urheberrechtsfragen offensichtlich wenig Interesse an Verbraucherschutzfragestellungen hat.
Artikel lesen...