Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Sehr schön: Im БэФ블록-Blog gibt es die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ als 30 einzelne MP3s unter einer Creative Commons Lizenz.

Artikel 19. (MP3) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
 

Autor: Markus Beckedahl · Thema: Gesellschaft · 14.01.07
 

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