ver.di für Pressefreiheit und gegen Netzsperren!
Der ver.di-Bundeskongress hat mehrere Anträge zur Stärkung der Presse- und Meinungsfreiheit und der Rechte der UrheberInnen beschlossen. ver.di positioniert sich in den Anträgen 160/161 gegen die Vorratsdatenspeicherung, gegen Netzsperren, Hinweis- oder Stoppschilder, gegen Filtern inklusive Deep Packet Inspection und für den Richtervorbehalt in Bezug auf die Herausgabe von Nutzerdaten sowie gegen Gesetze zur Einschränkung der Pressefreiheit:
(A 161): Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Netz sichern
ver.di setzt sich offensiv für die grundgesetzlich garantierte Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit im Internet und gegen Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren ein. Informations- und meinungsrelevante Inhalte und Dienste, die über das Netz transportiert werden, sollen nicht gefiltert oder diskriminiert werden, zum Beispiel durch Hinweis- oder Stoppschilder. Gleichzeitig setzt sich ver.di dafür ein, dass die Rechte von Urheberinnen und Urhebern umfassend sichergestellt werden und eine angemessene Bezahlung ihrer Arbeit durchgesetzt wird.
Wenn Urheberinnen und Urheber auf die Vergütung ihrer Werke und Darbietungen freiwillig verzichten wollen, sind diese- etwa als Creative-Commons-Lizenz - kenntlich zu machen.
ver.di setzt sich dafür ein, dass moderne Anwendungen und Technologien wie „Deep Packet Inspection“ zum Filtern oder Überwachen von Inhalten im Internet bei den Netzbetreibern unzulässig bleiben. Die Herausgabe von Nutzerdaten und die Sperrung von verbotenen Inhalten müssen der Entscheidung durch Richter vorbehalten bleiben.
Alle ver.di-Positionen zum Internet werden darauf hin überprüft und gegebenenfalls revidiert. In den internationalen Gewerkschaftsorganisationen (UNI-MEI, UNI-Europe) wird sich ver.di dementsprechend einbringen.
(A 160): Pressefreiheit darf nicht eingeschränkt werden
ver.di fordert die Bundesregierung und die Bundestagsparteien auf, jegliche Gesetzesinitiativen zur Einschränkung der Pressefreiheit angesichts der möglichen Gefahr terroristischer Anschläge in der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen.
Die Pressefreiheit ist als Grundrecht in der Verfassung garantiert. Sie darf nicht zur Disposition gestellt werden. Eine Einschränkung der Pressefreiheit würde an den Grundfesten eines demokratischen Staates wie der Bundesrepublik Deutschland rütteln.
Die Presse sorgt für die Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Auch deshalb darf sie aus keinem Grund eingeschränkt werden.




