ver.di unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen "ELENA"!
Frist: Bis 25. März Beschwerdevollmacht unterschreiben und einsenden!
Worum geht es bei ELENA?
Seit Beginn dieses Jahres müssen alle Unternehmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Betroffen sind davon bis zu 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter…
ver.di fordert: „Elektronischen Entgeltnachweis“ kippen!
Hier kannst Du Dich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen!
Der „Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs“ (FoeBuD e.V ) und der Aktionskreis Vorratsdatenspeicherung wollen mittels einer Verfassungsbeschwerde Elena zu Fall bringen.
ver.di unterstützt die Verfassungsbeschwerde.
Zur Informationn:
Mit der Einführung des sogenannten Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) soll eine gigantische zentrale Arbeitnehmerdaten-Sammlung geschaffen werden. Die Daten aller abhängig Beschäftigten (Arbeitgeber und Selbständige werden nicht erfasst) sollen in der so genannten Zentralen Speicherstelle (ZSS) Monat für Monat erfasst werden.
Welche Gefahr birgt ELENA?
Diese Datensammlung ist ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Elektronischen Entgeltnachweises verpflichtet, einen riesigen Datensatz über seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu liefern: Dazu zählen unter anderem Fehlzeiten, Anzahl der Kinder, Kündigungsgrund, Abmahnungen und vertragswidriges Verhalten. Zusätzlich darf der Arbeitgeber in Freitextfeldern seine Einschätzung über die Beschäftigten eintragen - ohne deren Wissen und ohne eine Kontrollmöglichkeit, denn frühestens ab 2012 können bei der Zentralen Speicherstelle Auskünfte eingeholt werden.
Hinzu kommt: Alle zentral gespeicherten Daten laden zum Missbrauch ein. Dass solche Daten missbraucht werden, zeigt zum Beispiel die illegale Überwachung der Aufsichtsräte der Arbeitnehmerseite bei der Telekom. Alle Daten, die zentralisiert in IT-Systemen erfasst werden, werden - je nach finanzieller und sozialer Wertigkeit - ihren Weg in die Öffentlichkeit bzw. in unbefugte Hände finden. Und, zentrale Datenbanken wecken Begehrlichkeiten: Gesetze und Zweckbestimmungen können geändert, Datensätze und Zugriffsberechtigungen erweitert werden.
Bei der ELENA-Datenbank handelt es sich um klassische Vorratsdatenspeicherung. Mehr als 90 Prozent der Daten werden nie gesetzeskonform gebraucht werden; die Speicherung erfolgt auf den vagen Verdacht hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis dieser Daten einmal eine Sozialleistung beantragen könnten.




