ver.di unterstützt Online-Petition gegen ELENA!

ver.di, die IG Metall und der Zentralrat der Juden unterstützen die Online-Petition gegen ELENA!

Hier, der Link zur Website der IG Metall und der zur Website des Zentralrats der Juden.

ver.di hat folgende Informationenen ins Netz gestellt:

Vorratsdatenspeicherung: ver.di unterstützt Online-Petition gegen ELENA

ver.di unterstützt die beim Deutschen Bundestag eingereichte Online-Petition, die eine Aufhebung der Vorratsspeicherung von Daten fordert. Damit die Petition in einer öffentlichen Ausschusssitzung behandelt wird, werden in den ersten drei Wochen nach Veröffentlichung 50.000 Unterstützer benötigt. Die Petition kann noch bis zum 2. März unterzeichnet werden.

Die Petition wendet sich gegen:

• die Vorratsdatenspeicherung

• den gläsernen Mitarbeiter

• die Datensammelwut des Bundes

Die Petition tritt ein für:

• die informationelle Selbstbestimmung aller Bürgerinnen und Bürger

• den Schutz unserer Persönlichkeitsrechte

• den Arbeitnehmerdatenschutz und die Umsetzung des Grundsatzes der Datensparsamkeit bei allen öffentlichen Verfahren

Mitmachen und unterzeichnen:

• Link zur Online-Petition Diskussion über ELENA:

• Zum ver.di-Mitgliedernetz

Worum geht es bei ELENA?

Mit der Einführung des sogenannten Elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) soll eine gigantische zentrale Arbeitnehmerdaten-Sammlung geschaffen werden. Die Daten aller abhängig Beschäftigten (Arbeitgeber und Selbständige werden nicht erfasst) sollen in der so genannten Zentralen Speicherstelle (ZSS) Monat für Monat erfasst werden.

Welche Gefahr birgt ELENA?

• Diese Datensammlung ist ein massiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Elektronischen Entgeltnachweises verpflichtet, einen riesigen Datensatz über seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu liefern: Dazu zählen unter anderem Fehlzeiten, Anzahl der Kinder, Kündigungsgrund, Abmahnungen und vertragswidriges Verhalten. Zusätzlich darf der Arbeitgeber in Freitextfeldern seine Einschätzung über die Beschäftigten eintragen - ohne deren Wissen und ohne eine Kontrollmöglichkeit, denn frühestens ab 2012 können bei der Zentralen Speicherstelle Auskünfte eingeholt werden.

• Hinzu kommt: Alle zentral gespeicherten Daten laden zum Missbrauch ein. Dass solche Daten missbraucht werden, zeigt zum Beispiel die illegale Überwachung der Aufsichtsräte der Arbeitnehmerseite bei der Telekom. Alle Daten, die zentralisiert in IT-Systemen erfasst werden, werden - je nach finanzieller und sozialer Wertigkeit - ihren Weg in die Öffentlichkeit bzw. in unbefugte Hände finden. Und, zentrale Datenbanken wecken Begehrlichkeiten: Gesetze und Zweckbestimmungen können geändert, Datensätze und Zugriffsberechtigungen erweitert werden.

• Bei der ELENA-Datenbank handelt es sich um klassische Vorratsdatenspeicherung. Mehr als 90 Prozent der Daten werden nie gesetzeskonform gebraucht werden; die Speicherung erfolgt auf den vagen Verdacht hin, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Basis dieser Daten einmal eine Sozialleistung beantragen könnten.

 

Autor: Annette Mühlberg · 26.02.10
 

Kommentare

 
tk9988 · Mittwoch 3. März 2010 · 08:36
 
ly60250 · Freitag 12. März 2010 · 09:36
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