Bürgerportalgesetz von Bundeskabinett verabschiedet!
Das Bürgerportalgesetz (s.Anlage) soll die Einrichtung einer „sicheren Kommunikationsplattform“ regeln, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Einhaltung der Sicherheitsstandards überwacht wird.
Bürger erhalten ein (kostenpflichtiges) „De-Mail“-Konto bei einem akkreditierten Diensteanbieter, d.h. „von staatlich zertifizierten und akkreditierten Providern aus der Privatwirtschaft“.
Bürgerrechtler fragen sich, auf welcher Grundlage die Bundesregierung zur Ansicht gelangt, dass der geplante verschlüsselte De-Mail-Dienst auch in Zeiten des Bundestrojaners und der Vorratsdatenspeicherung das Vertrauen der Bürger verdient habe.
In einer Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion wollten die Liberalen wollten unter anderem wissen, „ob sich die Bundesregierung angesichts des von ihr in dieser Wahlperiode massiv ausgeweiteten Telekommunikations-Überwachungsregimes´ und erweiterter polizeilicher Ermittlungsbefugnisse im Online-Bereich überhaupt noch alsvertrauenswürdiger Ansprechpartner in Angelegenheiten elektronischer Kommunikation´ durch eine Mehrheit der Bürger verstanden sehe.“ (Zitat: Stefan Krempl, Heise-Artikel).




