DGB-Gutachten zu "geistigem Eigentum"

Urheberrecht: Der DGB hat ein Gutachten zu dem für uns alle so wichtigen Thema des sogenannten „geistigen Eigentums“ von dem Urheberrechtsexperten Till Kreutzer erstellen lassen.

Ihr könnt Euch das Gutachten mit dem Titel „Immaterialgüterrechte in der Wissensgesellschaft: Ein Überblick über die Entwicklung der Gesetze zum `geistigen Eigentum´ in Deutschland, Europa und international“ auf der DGB-Website herunterladen.

Der DGB schreibt dazu:

„Mit der Entwicklung der digitalen Medien steht seit Ende der 80er Jahre die Neuordnung der sogenannten „Immaterialgüterrechte“ auf der Tagesordnung. Diese Immaterialgüterrechte sollen „geistiges Eigentum“ schützen – was sich vor allem durch die Entwicklung von digitalen Medien und Internet als zunehmend schwieriger Balanceakt erweist. Zudem hat sich die Politik dieser oft schwierigen Materie nur zögerlich und meist erst auf Druck der Industrie angenommen. Längst ist die Wahrnehmung von Marken-, Patent- und Geschmacksmusterrechten – sie sind Bestandteil der Immaterialgüterrechte – davon geprägt, wie die Inhaber diese Rechte instrumentalisieren und durchsetzen. Da werden mitunter Marken wichtiger als die Qualität der Waren und Dienstleistungen. Mit äußerster Aggressivität peitschen Unternehmen und Abmahn-Anwälte solche Marken und Muster durch - teilweise sind es lediglich der Alltagssprache entlehnte Vokabeln. Pharmakonzerne analysieren Wirkstoffe aus Naturheilmitteln und versuchen sich dadurch „Rechte“ an uraltem Erfahrungswissen als Patent aneignen.

Eine maßgebliche Rolle im Urheberrecht spielt die technische Entwicklung. Musik, Filme, Bilder und Dokumente liegen als digitale Daten vor, ob auf Trägern wie Festplatten, DVD, CD oder auf Servern irgendwo im globalen Netzwerk. Noch nie war es so leicht, auf eine so große Menge urheberrechtlich geschützte Werke zuzugreifen und sie auf unterschiedlichste Art zu nutzen. Nahezu jeder ist in der Lage, mittels heimischem PC Vervielfältigungsprozesse in Gang zu setzen, die noch vor kurzer Zeit eine ganze Industrie mit Fachkräften benötigt hätte. Mit diesen Möglichkeiten, Daten jeglichen Inhalts zu vervielfältigen oder zu publizieren, veränderte sich auch das Verhalten vieler Nutzer dieser Geräte.

Doch bis überhaupt die Frage aufkam, ob man heute darf, was man früher nicht konnte, war es ein weiter Weg. So wurde das Urheberrecht zu einer Materie, die auch für Privatpersonen bedeutsam ist. Dürften alle Texte, Musikstücke und Fotos beliebig verbreitet werden, wären die Rechte, die beispielsweise ein Verlag erwirbt, wenig wert – mit entsprechenden Folgen für die Anteile am Erlös für die AutorInnen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat den Rechtsanwalt Till Kreutzer gebeten, mit diesem Gutachten über die aktuelle Situation und Rechtslage der „Immaterialgüterrechte“ zu informieren. Der Leiter des Referats Urheberrecht am „Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ (ifrOSS) liefert damit einen ersten Beitrag zur erwünschten Diskussion in und außerhalb der Gewerkschaften über Stand und Entwicklung des „geistigen Eigentums“ in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene. Das Gutachten spiegelt keine Beschlusslage des DGB oder einer seiner Einzelgewerkschaften zu diesem komplexen Thema wider. Es soll einen Aspekt der Interessenslagen - mit dem Schwerpunkt des wachsenden Interesses einer Nutzergruppe - beleuchten. Die Diskussion ist eröffnet!“

 

Autor: Annette Mühlberg · 06.09.07
 

Kommentare

 
Christoph Bruch · Freitag 7. September 2007 · 01:24
Ich begrüße, dass der DGB dem wichtigen Konflikt um die Ausgestaltung der Eigentumsrechte an immateriellen Gütern so prominent Aufmerksamkeit widmet. Die politische Lage in Deutschland lässt augenblicklich wenig Spielraum für die Durchsetzung rechtlicher Regelungen, die sich weniger an den Interessen der Rechtverwerter orientieren.
Man kann aber auch ohne die Hilfe von Politikern aktiv werden:
Wer veröffentlicht, kann bspw. über die Nutzung von Creative Commons Lizenzen einen freien Zugang zu seinen Werken ermöglichen.
Studis sollten ihre Profs. auffordern, Open Access zu veröffentlichen, d.h. sich Zeitschriften zu suchen, die mit Geschäftsmodellen funktionieren, bei denen die Leser nicht zur Kasse gebeten werden müssen.
 
Matthias Kirschner · Freitag 7. September 2007 · 10:14
Hierzu auch sehr lesenswert: Richard Stallmans Artikel "Meinten Sie 'geistiges Eigentum'? Ein verführerisches Nichts".
 

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