
Annette Mühlberg schrieb am Mittwoch 21. Mai 2008:
Der ver.di-Bundesvorstand hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzulegen.
Das sog. Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war schon vor seiner Verabschiedung Gegenstand heftiger kontroverser Debatten in der Öffentlichkeit. Dabei wurde deutlich, dass auch Gewerkschaften durch dieses Gesetz in ihrer grundgesetzlich geschützten Position aus Art. 9 III GG beeinträchtigt sein können und zudem noch weitere Grundrechtsverletzungen anzunehmen sind.
Wir werden weiter über Gründe und Fortgang der Verfassungsbeschwerde berichten.
URL des Textes: http://www.governet.de/0/viewentry/2377
Kommentare
Finn am 23. Juni 2008
Danke. Auch wenn ich ein Freund von Eigeninitiative bin glaube ich, daß in dem die Verfassungsbeschwerde einer großen Organisation mehr bringt.